Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145, Donaumarkt, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 145, Donaumarkt, bestehend aus der Planzeichnung vom 29.04.2014 und dem Satzungstext vom 29.04.2014 für den Bereich Donaumarkt wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 145, Donaumarkt, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimme Stadträtin Freihoffer
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