Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133, Schlachthofareal/Marinaquartier werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 133, Schlachthofareal/Marinaquartier bestehend aus der Planzeichnung vom 03.12.2013 und dem Satzungstext vom 03.12.2013 für den Bereich zwischen der Babostraße und den Gewerbebetrieben an der Von-Donle-Straße südlich der Gleisanlage des Westhafens und nördlich der Adolf-Schmetzer-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 133, Schlachthofareal/Marinaquartier durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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