Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß-Süd, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 203, Graß-Südost, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 197, Graß-Süd bestehend aus der Planzeichnung vom 30.07.2013 und dem Satzungstext vom 30.07.2013 für den Bereich westlich des Waldweidenweges, südlich der bestehenden Bebauung an der Nothaftstraße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß-Süd mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimmen der ÖDP-Stadtratsfraktion
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