Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird mit der Prüfung der aufgelisteten Maßnahmenvorschläge aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess beauftragt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen.
3. Dem zuständigen Ausschuss ist einmal im Jahr über die umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut zu berichten.
4. Die Umsetzungen der Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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