Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Dienstvereinbarung zum leistungsbezogenen Entgelt bei der Stadt Regensburg (DV-Leistungsentgelt) wird für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 verlängert.
2. Die Gewährung von Leistungsprämien nach Art. 67 und 68 BayBesG erfolgt bis 31.12.2015 nach dem bisherigen Verfahren.
3. Die Gewährung einer Leistungsstufe nach Art. 66 und 68 BayBesG erfolgt ab 01.01.2015.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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