Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Direktorium 3 umfasst ab 01.08.2014 die Aufgabenbereiche folgender Ämter: Umweltamt Gartenamt Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark
2. Das Umweltamt umfasst die Aufgabenbereiche aus den folgenden Abteilungen des bisherigen Umwelt- und Rechtsamts: Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz Abteilung Ökologie Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Abteilung Umweltverfahren
3. Das Referat lll umfasst ab 01.08.2014 die Aufgabenbereiche folgender Ämter: Rechtsamt Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr Bürgerzentrum Amt für Brand- und Zivilschutz
4. Das Rechtsamt umfasst die Aufgabenbereiche aus den folgenden Abteilungen des bisherigen Umwelt- und Rechtsamts: Abteilung Rechtswesen Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass durch den Oberbürgermeister beabsichtigt ist, das Referat lll vorerst als Rechtsreferat zu bezeichnen und R III mit neuen Aufgaben zu betrauen. Der gewählte Referent, Herr Dr. Schörnig, erhält ab 01.08.2014 vorerst die Bezeichnung Rechtsreferent.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimmen der CSU-Stadtratsfraktion abzüglich 1 Mitglieds
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