Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet im Kreuzungsbereich der Dr.-Gessler-Straße und der Friedrich-Ebert-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 23.07.2014 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet Viertelszentrum und Wohnen festgesetzt.
2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.
3. Die Differenzflächen aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 63a XII mit der geplanten Bebauungsplanänderung Nr. 63a XV sollen aufgehoben werden ( siehe beiliegenden Lageplan vom 23.07.2014, M. 1 : 1000).
4. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
5. Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden beschlossen.
6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, sofern das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a durchgeführt werden kann (§ 13 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB).
7. Gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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