Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting Nordwest III - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss § 10 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/14/10052/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting Nordwest III
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting NW III, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 1), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 254, Burgweinting NW III,r den Bereich zwischen Franz-Josef-Strauß-Allee, der Verlängerung der Markomannenstraße, dem Aubachtal und der Römerstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 24.09.2013 und dem Satzungstext vom 24.09.2013, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 254 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig