Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting NW III, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 1), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 254, Burgweinting NW III, für den Bereich zwischen Franz-Josef-Strauß-Allee, der Verlängerung der Markomannenstraße, dem Aubachtal und der Römerstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 24.09.2013 und dem Satzungstext vom 24.09.2013, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 254 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig
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