Beschluss:
1.) Der Ausschuss beschließt, sowohl außer- als auch überplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 115.072 € und im Vermögenshaushalt i. H. v. 151.900 € nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel) und i. H. v. 100.000 € nach Maßgabe Art. 67 GO (Verpflichtungsermächtigung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungsermächtigung.
2.) Der Ausschuss nimmt von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||