Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung des Jahresabschlusses der Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Geschäftsjahr 2013 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Herr Oberbürgermeister Wolbergs ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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