Auszug - Haushaltsjahr 2016; Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Regensburg zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung, sowie Beteiligung der Stadt Regensburg an den Kosten für die Fachkräfte (Asylsozialberatung und Kinderbetreuung) in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf in der Zeißstraße 1 in Regensburg   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11312/50 Haushaltsjahr 2016;
Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Regensburg zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung, sowie Beteiligung der Stadt Regensburg an den Kosten für die Fachkräfte (Asylsozialberatung und Kinderbetreuung) in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf in der Zeißstraße 1 in Regensburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss r Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg fördert die Asyl- und Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg ab dem Jahr 2016 wie folgt:

 

1. Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch den Freistaat Bayern, gewährt die Stadt Regensburg dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. ab dem Jahr 2016 zur Finanzierung einer Fachkraftstelle für die Asyl- und Flüchtlingsberatung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung einen Zuschuss in Höhe der nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern verbleibenden ungedeckten Kosten.

Die Sachkostenförderung beträgt 6 000 €hrlich.

Diese Stelle wird durch die Stadt Regensburg in dem Umfang gefördert, den der Freistaat Bayern als förderfähig erachtet.

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

2. Die Stadt Regensburg beteiligt sich an den Kosten (Personal- und Sachkosten) für die Fachkräfte (zwei Fachkräfte in Vollzeit in der Asylsozialberatung und drei Fachkräfte mit insgesamt 50 Wochenstunden in der Kinderbetreuung) in der Erstaufnahmeeinrichtung wie folgt:

Die Stadt übernimmt nach Abzug des Zuschusses des Freistaates Bayern von den Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) 50% des r die o.g. Fachkräfte verbleibenden Eigenmittelanteiles des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. .

 

Die Förderung ist befristet auf drei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig