Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg sowie der Stadt Neutraubling, der Gemeinde Obertraubling und der Gemeinde Barbing vom 18.09.1980 wird mit Änderungsvereinbarung, Stand13.07.2015, bezüglich der Abrechnung der laufenden Betriebskosten so angepasst, dass eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten von Seiten der Stadt Regensburg mit der jeweiligen Anschlussgemeinde (Obertraubling, Neutraubling, Barbing) erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
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