Auszug - Änderung der Sportförderungsrichtlinien  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/11822/53 Änderung der Sportförderungsrichtlinien
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:

 

3.2Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen

 

Vereine, die als Eigentümer oder Mieter nicht städtische Sportflächen benutzen, erhalten einen Zuschuss von jährlich 0,05 €  je m² Gesamtfläche. Soweit die Vereine städtisches Gelände als Sportfläche benutzen, wird ein Zuschuss in Höhe des städtischen Mietzinses gewährt und mit diesem verrechnet.

Satz 3  unverändert

 

5.rderung für Leistungssportler

5.1Ehrungen (unverändert)

5.2Zuschüsse für Leistungssportler

Zur Förderung des Leistungs-/Spitzensports können Sportlerinnen und Sportlern Zuschüsse gewährt werden. Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt.

 

7.Sportveranstaltungen

Satz 1 unverändert.

Satz 2: Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt.

Satz 3 unverändert.

 

8.Zuschüsse für Übungsleiter und Vereinsmanager

 

8.1 Die Stadt gewährt den Vereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter nach folgenden Kriterien: … (unverändert)

 

8.2Die Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern städtischer Sportvereine zum sogenannten Vereinsmanager C des BLSV wird (in der in Nr. 8.3 genannten Anzahl) mit 30 % der Gesamtkosten bis zu 300 € pro Teilnehmer gefördert.

 

8.3r den Einsatz von einem nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern anerkannten Vereinsmanagers C (Nachweis durch Originallizenz und Einsatzbestätigung des Vereinsvorsitzenden) gewährt die Stadt einen Zuschuss von jährlich 250,00 €; für einen Vereinsmanager B jährlich 300,00 €.
Bei mehr als 500 Mitgliedern kann dieser Zuschuss für 2 Vereinsmanager gewährt werden. Je weitere 500 Mitglieder kann ein weiterer Vereinsmanager bezuschusst werden.

 

13.Inkrafttreten

Satz 1 und 2 unverändert;

Satz 3: Die Änderungen treten zum 01.07.2016 in Kraft.

Satz 4 wird gestrichen.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig