Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt:
Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:
3.2Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen
Vereine, die als Eigentümer oder Mieter nicht städtische Sportflächen benutzen, erhalten einen Zuschuss von jährlich 0,05 € je m² Gesamtfläche. Soweit die Vereine städtisches Gelände als Sportfläche benutzen, wird ein Zuschuss in Höhe des städtischen Mietzinses gewährt und mit diesem verrechnet. Satz 3 unverändert
5.Förderung für Leistungssportler 5.1Ehrungen (unverändert) 5.2Zuschüsse für Leistungssportler Zur Förderung des Leistungs-/Spitzensports können Sportlerinnen und Sportlern Zuschüsse gewährt werden. Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt.
7.Sportveranstaltungen Satz 1 unverändert. Satz 2: Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt. Satz 3 unverändert.
8.Zuschüsse für Übungsleiter und Vereinsmanager
8.1 Die Stadt gewährt den Vereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter nach folgenden Kriterien: … (unverändert)
8.2Die Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern städtischer Sportvereine zum sogenannten Vereinsmanager C des BLSV wird (in der in Nr. 8.3 genannten Anzahl) mit 30 % der Gesamtkosten bis zu 300 € pro Teilnehmer gefördert.
8.3Für den Einsatz von einem nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern anerkannten Vereinsmanagers C (Nachweis durch Originallizenz und Einsatzbestätigung des Vereinsvorsitzenden) gewährt die Stadt einen Zuschuss von jährlich 250,00 €; für einen Vereinsmanager B jährlich 300,00 €.
13.Inkrafttreten Satz 1 und 2 unverändert; Satz 3: Die Änderungen treten zum 01.07.2016 in Kraft. Satz 4 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||