Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151, "Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße" und Teilaufhebung Nr. 63 V "Bebauungsplanänderung Königswiesen ? Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./ Liebermannweg" - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss § 10 abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12062/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151,
"Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße" und Teilaufhebung Nr. 63 V
"Bebauungsplanänderung Königswiesen ? Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./
Liebermannweg"
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151, „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und Teilaufhebung Nr. 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./Liebermannweg“ werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

2.Der Bebauungsplan Nr. 151, „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und Teilaufhebung Nr. 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./Liebermannweg“  bestehend aus der Planzeichnung vom 16.09.2015 und dem Satzungstext vom 01.03.2016 für den Bereich zwischen Ladehofstraße und den Bahnflächen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 151 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:Fr. Stadträtin Freihoffer