Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: 1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151, „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und Teilaufhebung Nr. 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen – Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./Liebermannweg“ werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2.Der Bebauungsplan Nr. 151, „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und Teilaufhebung Nr. 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen – Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./Liebermannweg“ bestehend aus der Planzeichnung vom 16.09.2015 und dem Satzungstext vom 01.03.2016 für den Bereich zwischen Ladehofstraße und den Bahnflächen wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 151 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:Fr. Stadträtin Freihoffer
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