Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
6.Das Vorhaben ist in Bezug auf die Abstände zur angrenzenden Bebauung Königswiesenweg 12 bis 20 noch zu überprüfen. Gegebenenfalls ist hier auf eine Wohneinheit zu verzichten. In direktem Anschluss an den Königswiesenweg ist keine weitere Bebauung mit einem zusätzlichen Einfamilienhaus gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||