Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XVI, zwischen Klenzestraße und Königswiesenweg, zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XI, Königswiesen - Nord I - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB -   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12224/61 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XVI, zwischen Klenzestraße und Königswiesenweg, zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XI, Königswiesen - Nord I
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB -
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

  1. r das Gebiet zwischen Klenzestraße und Königswiesenweg ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63a-XVI, zwischen Klenzestraße und Königswiesenweg, zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XI, Königswiesen - Nord I aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereiche des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan vom 19.07.2016 (M 1:1.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden beschlossen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

6.Das Vorhaben ist in Bezug auf die Abstände zur angrenzenden Bebauung Königswiesenweg 12 bis 20 noch zu überprüfen. Gegebenenfalls ist hier auf eine Wohneinheit zu verzichten. In direktem Anschluss an den Königswiesenweg ist keine weitere Bebauung mit einem zusätzlichen Einfamilienhaus gewünscht.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig