Auszug - Richtlinien für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12418/DB1 Richtlinien für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Richtlinien für die Mittelverwendung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung werden mit folgender Änderung in § 2 Abs. 1 beschlossen:

§ 2 Art und Umfang der Förderung

(1)   Leistungen der Stiftungen setzen voraus,

dass die erforderlichen Hilfen nicht oder nicht ausreichend durch anderweitige und

  vorrangig zur Verfügung stehende Hilfen geleistet werden können und

dass der/die Antragsteller/~in eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nachweisen kann. Als

  Berechnungsgrundlage dienen die Regelbedarfsstufen im Sinne des Sozialgesetz¬

  buches, wonach das Haushaltseinkommen das Zweifache des Bedarfssatzes nicht

  übersteigen soll.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig