Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Richtlinien für die Mittelverwendung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung werden mit folgender Änderung in § 2 Abs. 1 beschlossen: § 2 Art und Umfang der Förderung (1) Leistungen der Stiftungen setzen voraus, • dass die erforderlichen Hilfen nicht oder nicht ausreichend durch anderweitige und vorrangig zur Verfügung stehende Hilfen geleistet werden können und • dass der/die Antragsteller/~in eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nachweisen kann. Als Berechnungsgrundlage dienen die Regelbedarfsstufen im Sinne des Sozialgesetz¬ buches, wonach das Haushaltseinkommen das Zweifache des Bedarfssatzes nicht übersteigen soll.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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