Auszug - Haushaltsjahr 2017; Anträge des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. und des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarungen über die Übertragung der Aufgabe der Schuldner-, bzw. Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12428/50 Haushaltsjahr 2017;
Anträge des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. und des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarungen über die Übertragung der Aufgabe der Schuldner-, bzw. Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die bestehende Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. wurde ausgeweitet. Ab dem Jahr 2013 wird neben der bereits bestehenden Fachkraftstelle beim Diakonischen Werk Regensburg e.V. eine zusätzliche Fachkraftstelle, die Schuldner- und Insolvenzberatung durchführt, gefördert. Träger dieser zusätzlichen Stelle sind das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. je zur Hälfte.

Die Stadt Regensburg fördert die Schuldner- und Insolvenzberatung ab dem Jahr 2017 wie folgt:

 

  1. Der Verlängerung der mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. geschlossenen und seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

 

  1. Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2017 ein Zuschuss in Höhe von 62.500 € gewährt.

 

  1. Der Verlängerung der mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. und dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. geschlossenen und seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarungen über die Übertragung der Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen des SGB II und SGB XII wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren.

Die Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung wird ab dem Haushaltsjahr 2017 wie folgt gefördert:

      Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von

34 000 € gewährt.

      Dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 50 000 € gewährt.

 

       4.Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmenträgern.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Trägern Delegationsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 abzuschließen, in der die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

Fr. Stadträtin Kolbe-Stockert ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.