Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2017 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 3051 – 3069 des Haushaltsplanes 2017 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2017 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2017 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden. Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 3051 – 3069 des Haushaltsplanes 2017 Band II (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||