Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
Für das Bauvorhaben auf dem Grundstück „ Auf der Winzerer Höhe 21“ wird im Wege des sogen. „Lückenschlusses“ eine Ausnahmegenehmigung nach der Verordnung zum Schutz der Donautallandschaft und der Winzerer Höhen (LSG-V) erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:Stadtratsfraktionen ÖDP, Die Linke
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