Auszug - Anpassung der Regelung für Dienstwohnungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13289/11 Anpassung der Regelung für Dienstwohnungen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltungsvorschrift der Stadt Regensburg für die Überlassung und Nutzung der stadteigenen Werkdienstwohnungen (Werkdienstwohnungsvorschrift WDV) vom 01.11.2012 wird wie folgt angepasst:

 

  1. Nr. 7 WDV erhält folgende Fassung:

7. Schönheits- und Kleinreparaturen, Betriebsbereitschaft / Wartung Rauchwarnmelder

7.12 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Wartung der Rauchwarnmelder (inkl. Dokumentation) obliegt dem Inhaber der Werkdienstwohnung. Der Nachweis der jährlichen Funktionskontrolle / Wartung der Rauchwarnmelder ist mit Datum und Unterschrift versehen vom Inhaber der Werkdienstwohnung bis zum 31.12. jeden J. an die jeweilige hausverwaltende Dienststelle zu übersenden.

  1. Die Änderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig