Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltungsvorschrift der Stadt Regensburg für die Überlassung und Nutzung der stadteigenen Werkdienstwohnungen (Werkdienstwohnungsvorschrift – WDV) vom 01.11.2012 wird wie folgt angepasst:
„7. Schönheits- und Kleinreparaturen, Betriebsbereitschaft / Wartung Rauchwarnmelder 7.12 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Wartung der Rauchwarnmelder (inkl. Dokumentation) obliegt dem Inhaber der Werkdienstwohnung. Der Nachweis der jährlichen Funktionskontrolle / Wartung der Rauchwarnmelder ist mit Datum und Unterschrift versehen vom Inhaber der Werkdienstwohnung bis zum 31.12. jeden J. an die jeweilige hausverwaltende Dienststelle zu übersenden.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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