Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Für das Gebiet Gallingkofen Ost, zwischen der Chamer Straße und der Bundesstraße B16, westlich der Kleingartenanlage „Sonnenhügel“ ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) vom 19.09.2017 (M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Mischgebiets- und Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche eine Wohnbaufläche sowie Grün- und landwirtschaftliche Fläche als Ausgleichsfläche dargestellt werden.
- Gleichzeitig ist für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 257, Gallingkofen Ost im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 2) vom 19.09.2017 (M: 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.
- Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 19.09.2017 sowie das städtebauliche Konzept vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.