Auszug - 62. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gallingkofen Ost und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 257, Gallingkofen Ost - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13444/61 62. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gallingkofen Ost und
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 257, Gallingkofen Ost
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet Gallingkofen Ost, zwischen der Chamer Straße und der Bundesstraße B16, westlich der Kleingartenanlage „Sonnenhügel“ ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) vom 19.09.2017 (M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Mischgebiets- und Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche eine Wohnbaufläche sowie Grün- und landwirtschaftliche Fläche als Ausgleichsfläche dargestellt werden.
 

  1. Gleichzeitig ist für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 257, Gallingkofen Ost  im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 2) vom 19.09.2017 (M: 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 19.09.2017 sowie das städtebauliche Konzept vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion