Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263, Südlich der Otto-Hahn-Straße - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13446/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263, Südlich der Otto-Hahn-Straße
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r ein Gebiet westlich der Galgenbergstraße zwischen Otto-Hahn- und Johann-sl-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 263, Südlich der Otto-Hahn-Straße, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (M. 1: 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet festgesetzt werden.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele und der sdtebauliche Entwurf vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Im gesamten Bebauungsplanverfahren ist der Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung in die einzelnen Planungsschritte einzubinden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion