Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256 - Friedenstraße West - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13457/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256 - Friedenstraße West
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet westlich der Regensburg Arcaden und östlich der Kumpfmühler Brücke, zwischen Friedenstraße und den Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtslageplan vom 19.09.2017 (M 1: 2.000, siehe Anlage 1, 70. Änderung des FNP) der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Kerngebiet ein Sondergebiet dargestellt werden.

 

  1. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 256 Friedenstraße West im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (Maßstab 1: 2.000, siehe Anlage 2), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet - Busterminal festgesetzt werden.

 

  1. Die im Sachverhalt dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen der Beteiligung der

Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind dabei für einen Zeitraum von zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder

schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Planungen hingewiesen werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:Stadtratsfraktion Die Linke