Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf) des Freistaates Bayern und die Ergebnisse der Planungsabstimmungen (Bürgerinformationsveranstaltung und Träger öffentlicher Belange) für den Abschnitt F (Gallingkofen) werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt F (Gallingkofen) beim Freistaat Bayern die Fortführung der Planungen (Bauentwurf) zu beantragen. Die Ergebnisse der Planabstimmungen sind so weit als möglich im Bauentwurf zu berücksichtigen.
Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die ergänzte Hochwasserschutzplanung dem Ausschuss erneut vorzulegen.