Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Der Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Stadtbau-GmbH Regensburg in der Fassung vom 28.07.2017, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, wird mit folgender Ergänzung zugestimmt: Am Ende von § 8 Nr. 3 wird der Satz „Im Übrigen können alle Aufsichtsratsmitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Gesellschafterversammlung mit ¾ Mehrheit abberufen werden.“ angefügt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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