Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) in seiner Fassung vom 04.10.2017 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 04.10.2017 geändert.
3.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion
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