Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungenund dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 im Einzelplan 3 – UA 3000/00 bis UA 3311/02 sowie UA 3651/02 bis UA 3700/02 – enthaltenen Maßnahmeneinschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in die Beratung für dasInvestitionsprogramm 2017 bis 2021 aufzunehmen.