Beschluss:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 und 3 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt 165.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve und durch Minderausgaben beim Sammelnachweis 4.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 2 und 4 bis 6 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 1.130.000,00 €
im Sinne von Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.