Auszug - Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2017 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13661/20 Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2017
Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 und 3 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im


Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt 165.000,00 €

zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve und durch Minderausgaben beim Sammelnachweis 4.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,r die in den Anlagen 2 und 4 bis 6 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im


Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 1.130.000,00 €

im Sinne von Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig