Beschluss:
überplanmäßige Mittel im in Form einer Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
überplanmäßige Mittel im zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||