Beschluss:
überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00 € in Form einer Verpflichtungsermächtigung
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
überplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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