Beschluss:
Der Ausschuss beschließt: 1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-7) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
2. Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 8) rot dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg. 3. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 9-14) rot dargestellten Verkehrsflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.
4. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 15-16) rot dargestellten Verkehrsflächen werden zum 01.07.2018 aufgestuft zur Ortsstraße gem. Art. 7 BayStrWG. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
5. Für die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 17) rot dargestellte Verkehrsfläche wird das Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
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