Beschluss:
Von der dringlichen Anordnung vom 28.03.2018 gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Verlängerung der Erprobungsphase der Kälteschutzeinrichtung Wöhrdstraße 56 wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig