Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die durch die Beteiligung an der Bayerischen Ehrenamtskarte entstehenden Mindereinnahmen bei den städtischen Töchterunternehmen, werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Nachtragshaushaltes 2018 – ab dem Haushaltsjahr 2018, durch die Stadt Regensburg ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
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