Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
1.Die Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste vom 24. Juli 1997 werden mit Wirkung vom 31.12.2018 aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, unter Beachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, neue Förderrichtlinien zu entwickeln, insbesondere um bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen für den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und für Teilhabeangebote im Quartier zu unterstützen, zu fördern und bei Bedarf zu initiieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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