Auszug - Beschluss zur Nutzung der Parkflächen an der Continental Arena  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/18/14462/D1 Beschluss zur Nutzung der Parkflächen an der Continental Arena
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Parkflächen an der Continental Arena sollen zum Teil als öffentliche Stellflächen für Kraftfahrzeuge genutzt werden:

  1. 280 Parkplätze der Teilfläche P 1 sowie 260 Parkplätze der Teilfläche P 2 der Continental Arena, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ (nachfolgend „Regiebetrieb Arena“) der Stadt Regensburg zur entgeltlichen Mitnutzung als öffentlicher Parkplatz zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Nutzungszeiten liegen täglich bei 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Tage, an denen die Stadionparkplätze für dortige Veranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspiele   benötigt werden, sind von der Mitbenutzungsregelung ausgenommen.

 

  1. Die überlassenen Flächen sind in Anlage 1 markiert. Dieser Plan wird fester Bestandteil des Beschlusses. Geparkt werden darf ausschließlich auf den dort gekennzeichneten Parkplatzflächen.

 

  1. Die Überlassung hat zum 01.05.2016 begonnen. Die Nutzung der Parkflächen als öffentlicher Parkraum vor diesem Beschluss erfolgte unentgeltlich unter dem Aspekt der Kunden-Werbung, der Bekanntmachung, der Steigerung der Wahrnehmung und der Akzeptanz in der Öffentlichkeit, um  dauerhaft Kunden als Nutzer der Pendler- und Park& Ride- Stellflächen zu gewinnen und langfristig zu binden. Diese Kunden-Aquise diente ausschließlich der späteren entgeltlichen Stellplatz-Überlassung.

 

  1. Betrieb und Verwaltung des Parkplatzes erfolgen privatrechtlich durch den Regiebetrieb Arena bzw. seinen von ihm beauftragten Geschäftsbesorger gegen Erhebung eines umsatzsteuerpflichtigen Entgelts von den Parkplatz-Nutzern. Der Regiebetrieb Arena ist berechtigt das Inkasso und die Überwachung der Bezahlung selbst vorzunehmen oder auf Dritte zu übertragen.

 

  1. Das Parkentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer wird mit Hilfe von zwei eigens aufgestellten Kassenautomaten von den Parkplatz-Nutzern erhoben.

 

  1. Die Parkplätze wurden vom Regiebetrieb Arena mit Platzbefestigung, Entwässerung, Stellplatzmarkierung, Platzbeleuchtung, Abfallkörben, Eingrünung, straßenverkehrsrechtlicher Beschilderung etc. vollständig hergestellt. Die Beseitigung vonngeln im Rahmen der Gewährleistung ist Sache des Regiebetriebs Arena.

 

  1. Die Berechnung des Entgeltes für die Nutzung als öffentlicher Parkplatz erfolgt auf Basis der jährlichen Betriebskosten für die Stellflächen selbst (Anlage 2 der Vereinbarung) sowie des Aufwands aus linearer AfA sowie des laufenden Unterhalts für die zwei Kassenautomaten laut Ziffer 6 (Kennzeichnung im Lageplan, Anlage 1). Hinzu kommen Personalkosten für die Kontrolle, ob das Entgelt nach Ziffer 5 von den Nutzern entrichtet wurde. Diese Ermittlung erfolgt auf der Grundlage von Nettokosten ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

 

  1. Zusätzlich anfallende öffentlich-rechtliche Kosten werden dem Überlassungsnehmer gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Verkehrssicherungspflicht (insb. Winterdienst) auf dem Parkplatz verbleibt beim Regiebetrieb Arena, jedoch beschränkt auf die Überlassungszeit gem. § 1 Ziffer 2. Der Regiebetrieb Arena übernimmt keine Gewähr für die Benutzbarkeit der jeweiligen Parkflächen.

 

  1. Die Kosten der Beseitigung von Abfall und sonstigen Verschmutzungen (siehe Kostenaufstellung in Anlage 2) sowie die Haftung für alle und mit der Nutzung der Parkflächen als öffentlicher Parkplatz ursächlichen nachweisbaren Schadenereignissen übernimmt die Stadt Regensburg. Die Stadt Regensburg stellt den Regiebetrieb Arena und seine Bediensteten bzw. Beauftragten diesbezüglich von den Ansprüchen Dritter und den Kosten der Anspruchsabwehr frei. Die Stadt Regensburg ersetzt dem Regiebetrieb Arena entstandene nachweisbare Schäden aus der Nutzungszeit.

 

  1. Der das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH als Geschäftsbesorgerin des Regiebetriebs Arena Regensburg obliegt das Weisungsrecht auf den Parkflächen.

 

  1. Die Stadionverordnung der Stadt Regensburg sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Continental Arena der Das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH gelten neben diesem Nutzungsbeschluss analog.

 

 

 

  1. Einführung „Smart-Parking“

 

  1. Auf den Parkflächen der Continental Arena wird die Einführung von Handyparken als alternative Bezahlform zum Parkscheinautomaten entsprechend der Sachverhaltsdarstellung beschlossen.
  2. Die Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg - , vertreten durch die das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH wird ermächtigt, gemäß der im Sachverhalt dargestellten Eckpunkte einen Vertrag mit der Continental Automotive GmbH als App-Anbieter auszuhandeln und abzuschließen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig