Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt:
Den Freisitzbetreibern auf dem Kohlenmarkt wird die Sondernutzungsgebühr für die Zeit der Verlagerung ermäßigt, vom Freisitzbetreiber in der Wahlenstraße werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung – SNS –) gemäß Anlage. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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