Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus) eine Inobhutnahmestelle gem. § 42 und § 42a SGB VIII einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig