Beschluss:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, sowohl für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 49.800 € (echte Mittel)
sowie, ebenso im
Vermögenshaushalt, i. H. v. insgesamt 50.000 €
(als Verpflichtungsermächtigung)
als auch für den in Anlage 1 a geschilderten Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. 350.000 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen, Minderausgaben bzw. eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Wiederbereitstellung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 4 beschriebenen Dringlichen Anordnung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 5 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.