Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße/Killermannstraße - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/18/14884/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße/Killermannstraße
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äerungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.Der Bebauungsplan Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 17.04.2018 und dem Satzungstext vom 04.12.2018r den Bereich dlich der Alfons-Bayerer-Straße und östlich der Killermannstraße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Begründung beschlossen.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 64-II, Ecke Alfons-Bayerer-Straße / Killermannstraße, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig