Beschluss:
Der Stiftungsausschuss empfiehlt: Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters bzw. seiner Vertretung gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Fr. Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ist aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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