Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Der Beschluss des Personalausschusses vom 08.12.2010 (Drucksachennummer VO/10/6071/SKb) wird aufgehoben.
- Die als Anlage beigefügten Anforderungsprofile für die Beamtenanwärter/innen der 2. und 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen sowie das Anforderungsprofil für die Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten werden als die zu prüfenden Anforderungsprofile für das Assessment-Center festgesetzt.
- Die als Anlage beigefügten Anforderungsprofile gelten für die Assessment-Center ab dem Einstellungsjahr 2020.