Beschluss:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:
Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2020 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 3301-3321, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2020 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2020 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2020 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden. Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 3301-3321, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2020 (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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