Auszug - Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids Radentscheid Regensburg   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/16084/33 Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids
Radentscheid Regensburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Bürgerzentrum   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1. Es wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) festgestellt, dass das Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg zulässig ist.

2. Gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO werden die Forderungen des Bürgerbegehrens übernommen mit folgender Fragestellung und den nachfolgenden Erläuterungen und Zielen:

 Soll die Stadt Regensburg ein Netz von durchgängigen Hauptrouten für den Fahrradverkehr schaffen und dies vorrangig als verkehrspolitisches Ziel der Stadtentwicklung verfolgen?“

Diese Routen bestehen aus Fahrradstraßen, zügig befahrbaren Radwegen, geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, sicheren Kreuzungen. Sie sind gut ausgeschildert.

Somit verbinden diese Routen alle Stadtteile von Regensburg stern- und ringförmig bis an die Landkreisgrenzen und sind ganzjährig befahrbar. Unterstützend wird eine ausreichende Zahl Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt.

Die Hauptrouten sollen in bestimmten Streckenabschnitten wie folgt ausgestaltet sein:

  • mit Fahrradstraßen in Nebenstraßen in Wohngebieten und der Innenstadt,
  • mit zügig befahrbaren Radwegen in den Landkreis und innerhalb Stadt. Zum Beispiel konsequent entlang der Bahnstrecken. Zügig befahrbare Radwege sind nur für den Radverkehr freigegeben, asphaltiert, ganzjährig befahrbar und möglichst kreuzungsfrei,
  • mit geschützten Radwegen an vielbefahrenen Hauptstraßen, durch baulich getrennte Radwege oder geschützte Radfahrstreifen,
  • mit sicher gestalteten Kreuzungen. Um dies zu erreichen ergreift die Stadt Regensburg bauliche Maßnahmen, um die für Fußnger und Radfahrer unfallträchtigsten Kreuzungen sicherer zu gestalten,
  • mit ausreichender Anzahl von Fahrradabstellanlagen. Die Stadt Regensburg schafft neue, sichere und teils überdachte Radabstellplätze im gesamten Stadtgebiet. Diese sollen vor allem in der Nähe öffentlicher Einrichtungen, in Wohngebieten und an Verkehrsknotenpunkten entstehen und sollen den Umstieg zwischen ÖPNV & Fahrrad erleichtern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt unter Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg, die Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg zu übernehmen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird eine gemeinsame, gegebenenfalls referatsübergreifende Projektgruppe eingesetzt, der im Bedarfsfall auch weitere Beteiligte angehören können.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiatoren des Bürgerbegehrens Radentscheid Regensburg sowie Verbände, andere relevante Interessensvertretungen und ggf. andere Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Maßnahmen einzubinden.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Federführung des Nahmobilitätskoordinators der Stadt Regensburg dem Stadtrat darzulegen, wie die vom Bürgerbegehren Radentscheid Regensburg geforderte Umsetzung der Ziele erfolgen kann. Darin enthalten ist u.a. eine Prioritätenliste für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die Aussagen zu notwendigen Personal- und Finanzmitteln enthält.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

zu 2.-5:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: CSU-Stadtratsfraktion