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Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 43 (neu) vom 07.12.1999 wird beschlossen und ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.
- Für ein Gebiet östlich der Bebauung am Winterhafen, südlich der Wöhrdstraße und westlich der Nibelungenbrücke (Parkplatz ehemaliges Eisstadion) ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 279, Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.11.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.11.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion
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