Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
- Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-7) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
- Für die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 8) rot dargestellte Verkehrsfläche wird das Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.