Beschluss:
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 720.000 € und im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen und Minderausgaben als auch durch eine Minder – Verpflichtungsermächtigung.
von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
von der in Anlage 4 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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