Auszug - Änderung der Richtlinien für den Einsatz von Praktikanten und Praktikantinnen und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:44 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/16224/11 Änderung der Richtlinien für den Einsatz von Praktikanten und Praktikantinnen und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) in der Fassung vom 01.05.2018 werden wie folgt geändert:

 

1.)    Die Aufzählung in Nr. 5 wird durch folgenden Buchstaben d) ergänzt:

d)r den Beruf der Betriebswirtin/des Betriebswirtes für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

 

2.)    In Nr. 2.3 werden bei Buchstabe a) die Worte „der Betriebswirter Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ gestrichen.

 

3.)    In Nr. 5 wird der Halbsatz „wenn eine Planstelle mit 50 v. H. der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Verfügung steht“ gestrichen.

 

4.)    Die Änderung tritt rückwirkend ab dem 09.09.2019 in Kraft und gilt damit ab Beginn des Praktikums der aktuellen Berufspraktikantin an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement an der Beruflichen Schule II.

 

5.)    Die Praktikantenrichtlinien sind unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen neu bekannt zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig