Beschluss:
Der Stadtrat beschließt :
I. Der Umbau des Stobäusplatzes erfolgt entsprechend der Sachverhaltsdarstellung mit der sich aus der Detailplanung ergebenden Kostenanpassung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
II. Auf der Haushaltsstelle 1.6431.9500 „Stobäusplatz einschl. angrenzender Straßen - teilweiser Umbau und Anpassung“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 700.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.7920.95819.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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