Auszug - Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle zur Verhandlung von Entgelten mit Trägern der freien Jugendhilfe bei Inanspruchnahme ambulanter Jugendhilfeleistungen (ReKo ambulant) mit Geschäftsstelle bei der Stadt Regensburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/19/16293/51 Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle zur Verhandlung von Entgelten mit Trägern der freien Jugendhilfe bei Inanspruchnahme ambulanter Jugendhilfeleistungen (ReKo ambulant) mit Geschäftsstelle bei der Stadt Regensburg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadt Regensburg schließt mit den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i. d. OPf, Regensburg und Schwandorf sowie künftig ggf. mit weiteren an einer Zusammenarbeit interessierten Landkreisen und Städten eine Zweckvereinbarung, die die Stadt Regensburg ermächtigt, Entgelte mit Anbietern von ambulanten Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auszuhandeln und hierüber Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII mit diesen zu schließen.

 

  1. Die Stadt Regensburg richtet hierzu eine Geschäftsstelle zur Erledigung dieser Aufgaben ein.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Qualitätskriterien festzulegen, Entgelte für die Fachleistungsstunden der Anbieter zu berechnen und Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII mit den Anbietern zu schließen sowie nötigenfalls Nachbesserungen an den Vereinbarungen oder dem Berechnungsmodell vorzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung berichtet in zwei Jahren über die Entwicklung der ReKo ambulant unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Freien Träger.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig