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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Die Stadt Regensburg schließt mit den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i. d. OPf, Regensburg und Schwandorf sowie künftig ggf. mit weiteren an einer Zusammenarbeit interessierten Landkreisen und Städten eine Zweckvereinbarung, die die Stadt Regensburg ermächtigt, Entgelte mit Anbietern von ambulanten Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auszuhandeln und hierüber Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII mit diesen zu schließen.
- Die Stadt Regensburg richtet hierzu eine Geschäftsstelle zur Erledigung dieser Aufgaben ein.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Qualitätskriterien festzulegen, Entgelte für die Fachleistungsstunden der Anbieter zu berechnen und Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII mit den Anbietern zu schließen sowie nötigenfalls Nachbesserungen an den Vereinbarungen oder dem Berechnungsmodell vorzunehmen.
- Die Verwaltung berichtet in zwei Jahren über die Entwicklung der ReKo ambulant unter besonderer Berücksichtigung der Belange der freien Träger.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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